29.10.2008 -- Noch vor wenigen Jahren ging man vergleichsweise unbefangen mit der privaten Nutzung von Internet und E-Mail am Arbeitsplatz um. So erklärte der Vorstandschef eines großen Finanzdienstleisters in einem Interview, für ihn bestehe kein großer Unterscheid zwischen einem Internet-Anschluss im Büro und einem Radiogerät, das dort aufgestellt sei: Jeder Mitarbeiter habe seine Aufgaben zu erledigen, ganz gleich ob das Radio laufe oder nicht. Erst wenn ein Mitarbeiter seinen Aufgaben nicht ordnungsgemäß nachkäme, sei ein Eingreifen angezeigt. Dies falle aber in die Zuständigkeit des unmittelbaren Vorgesetzten – ganz gleich ob der Mitarbeiter nun zu viel Radio höre, oder seinen Pflichten nicht nachkäme, weil er zu oft im Internet unterwegs sei.
Inzwischen ist die Welt allerdings deutlich komplizierter geworden: bisweilen übertriebene Regelungs- und Kontrollwut auf Arbeitgeberseite haben ebenso dafür gesorgt, wie die mitunter missbräuchliche private Nutzung von Internet und E-Mail des Arbeitnehmers. Heute besteht ein Spannungsfeld zwischen informationeller Selbstbestimmung und Datenschutz der Arbeitnehmer und dem Interesse von Arbeitgebern, den Missbrauch von Internet und E-Mail zu unterbinden. In diesem Spannungsfeld muss sorgsam zwischen den Persönlichkeitsrechten der Arbeitnehmer und dem Direktionsrecht des Arbeitgebers abgewogen werden.
Lesen Sie den ganzen Artikel im angehängten PDF aus der Oktober Ausgabe des DLGI Magazins.
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