Mit einem neuen Entwurfsschreiben zur seit Januar 2025 verpflichtenden elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ändert und konkretisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein früheres Schreiben vom Oktober 2024 und setzt gleichzeitig Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) um.
Neues zur E-Rechnungspflicht in Deutschland
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