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Globaler Zugang
Digitale Rechnungsprozesse optimieren
Neue Regulierungen ab 2026
Ab 2026 treten in mehreren europäischen Ländern sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten neue Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Kraft.
Informieren Sie sich jetzt und vermeiden Sie unnötige Komplikationen.
Mehr Informationen:
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E-Invoicing weltweit – Compliance und Prozesse werden zentral gesteuert
Ihre Vorteile
Modulares Baukastensystem
Individuelle Integration
Jahrzehnte Erfahrung
Das sagen unsere Kunden
Features
Warum Retarus E-Invoicing?
Flexible IT-Integration
Über 30 Jahre Expertise
Datensouveränität ohne Kompromisse
Implementierung mit SLA – in Time und Budget
Noch mehr Effizienz und Sicherheit für Ihr E-Invoicing
Automatisierte PDF-Erfassung
Wo PDF-Rechnungen noch erlaubt sind, verursachen sie hohen Aufwand. Mit Retarus Intelligent Document Processing digitalisieren Sie PDF-Rechnungen KI-gestützt – inklusive Abgleich mit Ihren Stammdaten.
Peppol Access Point
Als zertifizierter Peppol Access Point für Versand und Empfang bieten wir Ihnen einen universellen Ein- und Ausgangskanal, der klassische EDI-Verbindungen ersetzt.
PDF-Erzeugung
Visualisieren Sie elektronische Rechnungen bei Bedarf automatisch als PDF – zur Prüfung und Archivierung.
Langzeitarchivierung (LTA)
Archivieren Sie Ihre Dokumente revisionssicher nach GoBD und internationalen Vorgaben – mit sicherem Zugriff und weltweiter Compliance.

Wie geht es weiter?
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Unsere Erfahrung, Ihr Vorteil
Lesen Sie, wie Unternehmen Rechnungsprozesse clever digitalisieren und warum sie dabei auf Retarus setzen.
Geballtes Wissen: Whitepaper
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Häufig gestellte Fragen
Wie funktioniert die Integration in bestehende Systeme?
Unsere Lösung nutzt vorhandene ERP-Schnittstellen – zum Beispiel zu SAP oder Microsoft Dynamics. Es ist keine zusätzliche Software notwendig. Auch individuelle APIs lassen sich nahtlos anbinden.
Wer ist von der E-Rechnungspflicht betroffen?
Die Regelungen unterscheiden sich je nach Land. In der Regel gilt die Pflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich. Kleinunternehmer oder umsatzsteuerfreie Transaktionen sind meist ausgenommen.
Welche Formate sind für E-Rechnungen zulässig?
E-Rechnungen müssen in einem maschinenlesbaren Format wie XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden. Diese ermöglichen die automatisierte Verarbeitung und erfüllen die EU-Norm EN16931. Weitere Formate können länderspezifisch zulässig sein.
Welche Länder werden unterstützt?
Retarus Global E-Invoicing deckt Anforderungen weltweit ab – in Europa, Nord- und Südamerika sowie im asiatisch-pazifischen Raum. Außerdem bieten wir Zugang zu Peppol und anderen CTC-Netzwerken.
Welche internationalen E-Invoicing-Vorschriften gibt es?
Weltweit setzen immer mehr Länder auf verpflichtendes E-Invoicing, zum Beispiel:
- Malaysia: IRBM (Inland Revenue Board of Malaysia)
- Romania: ANAF (Agenția Națională de Administrare Fiscală)
- Poland: KSeF (Krajowy System e-Faktur)
- Italy: SDI (Sistema di Interscambio) und FatturaPA


