Branchenmeldungen
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Die SMS wird 25 – wir gratulieren!
WeiterlesenDie erste SMS wurde am 3. Dezember 1992 (genau einen Tag nach der offiziellen Gründung von Retarus) von einem PC aus über das Mobilfunknetz von Vodafone auf ein frühes Mobiltelefon verschickt und bestand aus den zwei Worten „Merry Christmas“.
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Von wegen SMS ist tot
WeiterlesenTotgesagte leben bekanntlich länger. Das gilt offenbar auch für die gute alte SMS.
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Profi-Tipps für bessere Faxe
WeiterlesenRetarus optimiert kontinuierlich seine Infrastruktur, um beim Faxversand stets optimale Zustellraten und -qualität zu erreichen.
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IT wird immer öfter als Service genutzt
WeiterlesenDie Marktforschungs- und Beratungsfirma Gartner erwartet, dass Unternehmen Informationstechnologie (IT) immer häufiger als Dienstleistung („as-a-service“) beziehen.
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Optimiertes EU-Warnsystem dringend notwendig. Warenrückruf per SMS mit Retarus ganz einfach.
WeiterlesenNach dem internationalen so genannten „Eier-Skandal“ und als Lehre aus weiteren Lebensmittelverunreinigungen der Vergangenheit hat die EU nun angekündigt, ihr Warnsystem bei Warenrückrufen zu optimieren. Eine Reaktion seitens der Behörden sei längst überfällig, findet Miriam-Carena Schmitt, Retail-Expertin bei Retarus.
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Cloud statt Drucker und Faxgerät
WeiterlesenIm Zuge der Digitalisierung und Dematerialisierung setzen viele Unternehmen bei der Verarbeitung von geschäftskritischen Informationen wie Bestellungen oder Rechnungen auf Cloud-Lösungen.
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Finanzierungsgeschäfte: Formulare digitalisieren mit Cloud Fax Services
WeiterlesenOb Antragsformulare mit rechtswirksamer Unterschrift, Führerscheinkopien, Einkommensnachweise oder andere vertrauliche Unterlagen: Mit den Cloud Fax Services von Retarus lassen sich Vertragsunterlagen ohne manuellen Erfassungsaufwand sofort dem richtigen Vorgang zuordnen, automatisiert auslesen und im internen IT-System weiterverarbeiten. Papierbasierende Prozesse sowie Fehlerquellen reduzieren sich enorm.
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BGH-Urteil: Pauschale Gebühren für SMS-TAN unzulässig
WeiterlesenBanken und Sparkassen dürfen nicht für „jede“ verschickte SMS-TAN eine Gebühr verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
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Outsourcing ist ab sofort für Berufsgeheimnisträger einfacher
WeiterlesenUm im Zeitalter der Digitalisierung trotz immer größeren Datenmengen effizient arbeiten zu können, lagern immer mehr Unternehmen ihre Kommunikationsprozesse an TK-Dienstleister aus. Das Problem dabei: Gemäß des §203 StGB durften Berufsgeheimnisträger bisher keine personenbezogenen Daten offenbaren. Bisher.