Frankreich führt verpflichtendes E-Invoicing ein – ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Ab dem 1. September 2026 startet Frankreich mit der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Inland samt umfassender E-Reporting-Pflichten.
Einleitung
- Ab September 2026 müssen alle in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) sind ab diesem Zeitpunkt zusätzlich verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Inland auszustellen und Transaktionsdaten für B2C- und grenzüberschreitende Umsätze elektronisch zu melden (E-Reporting).
- KMU und Kleinstunternehmen folgen mit der Ausstellungspflicht und dem E-Reporting ab dem 1. September 2027.
Papier- und „normale“ PDF-Rechnungen sind im B2B-Umfeld künftig nicht mehr ausreichend, da strukturierte Formate und zugelassene Übermittlungswege vorgeschrieben sind. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert Compliance-Verstöße, unterbrochene Rechnungsprozesse und steuerliche Risiken.
Zeit bis zur Einführung
Regulatorischer Kontext
Architektur des französischen Modells
Frankreich setzt auf ein dezentralisiertes Modell:
- Der Austausch strukturierter E-Rechnungen erfolgt über zertifizierte Partnerplattformen (PDPs).
- Die staatliche Plattform PPF (Portail Public de Facturation) fungiert primär alszentrales Verzeichnis (Directory) und Daten-Hub zur Weiterleitung steuerrelevanter Informationen an die französische Finanzverwaltung (DGFiP).
Ein direkter Rechnungsaustausch ausschließlich über die PPF ist nicht vorgesehen; Unternehmen müssen ihre Rechnungs- und Reporting-Prozesse über eine zugelassene PDP abwickeln.
E-Invoicing vs. E-Reporting
- E-Invoicing: Gilt für B2B-Inlandsumsätze zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
- E-Reporting: Betrifft B2C-Umsätze, grenzüberschreitende B2B-Transaktionen sowie bestimmte Zahlungs- und Statusmeldungen.
Strukturierte Rechnungsformate
Frankreich erkennt insbesondere folgende Formate an:
- Factur-X
- UBL
- CII
Abhängig von PDP und Integrationsszenario können weitere Syntax- oder Netzwerkstandards (z. B. EDIFACT oder PeppolBIS) verarbeitet und durch die Plattform entsprechend gemappt werden.
Archivierung und Nachweispflichten
Elektronische Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Dabei müssen unter anderem die Authentizität der Herkunft, die Integrität des Inhalts sowie die Lesbarkeit über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist sichergestellt sein.
Zeitplan der Einführung
Wen betrifft die Regelung?
- Alle in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen
- B2B-Inlandsumsätze → E-Invoicing
- B2C- und grenzüberschreitende Umsätze → E-Reporting
- Auch nicht in Frankreich ansässige, aber dort umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen können vom E-Reporting betroffen sein.
Warum jetzt Handlungsbedarf besteht
- eine zugelassene Plattformstrategie (PDP) definieren
- ERP-, Billing- und Buchhaltungssysteme integrieren
- Prozesse für Status-, Zahlungs- und Reporting-Meldungen etablieren
- sicherstellen, dass sie rechtzeitig offiziell registriert sind
- Automatisierte, durchgängige Rechnungsprozesse
- Echtzeit-Transparenz über Rechnungs- und Meldestatus
- Reduziertes Compliance-Risiko
- Nachhaltige Kosten- und Prozesseffizienz
Wie Retarus unterstützt
Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die französische E-Invoicing-Pflicht vor.
Die erste Stufe startet am 1. September 2026, ab 1. September 2027 sind alle Unternehmensgrößen betroffen. Mit Retarus setzen Sie auf eine rechtskonforme, skalierbare und zukunftssichere Lösung für Frankreich und Europa. Verwandeln Sie regulatorische Pflichten in einen Wettbewerbsvorteil!
Jetzt mit unseren E-Invoicing-Experten sprechen