Frankreich führt verpflichtendes E-Invoicing ein – ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Ab dem 1. September 2026 startet Frankreich mit der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Inland samt umfassender E-Reporting-Pflichten.

Einleitung

  • Ab September 2026 müssen alle in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen elektronische Rechnungen empfangen können. Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen (ETI) sind ab diesem Zeitpunkt zusätzlich verpflichtet, strukturierte elektronische Rechnungen im B2B-Inland auszustellen und Transaktionsdaten für B2C- und grenzüberschreitende Umsätze elektronisch zu melden (E-Reporting).
  • KMU und Kleinstunternehmen folgen mit der Ausstellungspflicht und dem E-Reporting ab dem 1. September 2027.

Papier- und „normale“ PDF-Rechnungen sind im B2B-Umfeld künftig nicht mehr ausreichend, da strukturierte Formate und zugelassene Übermittlungswege vorgeschrieben sind. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert Compliance-Verstöße, unterbrochene Rechnungsprozesse und steuerliche Risiken.

Zeit bis zur Einführung

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Regulatorischer Kontext

Frankreich digitalisiert sein Umsatzsteuersystem umfassend – als Teil der nationalen Strategie zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug und zur Vorbereitung auf die EU-Initiative „VAT in the Digital Age (ViDA)“.

Architektur des französischen Modells

Frankreich setzt auf ein dezentralisiertes Modell:

  • Der Austausch strukturierter E-Rechnungen erfolgt über zertifizierte Partnerplattformen (PDPs).
  • Die staatliche Plattform PPF (Portail Public de Facturation) fungiert primär alszentrales Verzeichnis (Directory) und Daten-Hub zur Weiterleitung steuerrelevanter Informationen an die französische Finanzverwaltung (DGFiP).

Ein direkter Rechnungsaustausch ausschließlich über die PPF ist nicht vorgesehen; Unternehmen müssen ihre Rechnungs- und Reporting-Prozesse über eine zugelassene PDP abwickeln.

E-Invoicing vs. E-Reporting

  • E-Invoicing: Gilt für B2B-Inlandsumsätze zwischen in Frankreich ansässigen, umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen.
  • E-Reporting: Betrifft B2C-Umsätze, grenzüberschreitende B2B-Transaktionen sowie bestimmte Zahlungs- und Statusmeldungen.

Strukturierte Rechnungsformate

Frankreich erkennt insbesondere folgende Formate an:

  • Factur-X
  • UBL
  • CII

Abhängig von PDP und Integrationsszenario können weitere Syntax- oder Netzwerkstandards (z. B. EDIFACT oder PeppolBIS) verarbeitet und durch die Plattform entsprechend gemappt werden.

Archivierung und Nachweispflichten

Elektronische Rechnungen müssen revisionssicher archiviert werden. Dabei müssen unter anderem die Authentizität der Herkunft, die Integrität des Inhalts sowie die Lesbarkeit über die gesamte gesetzliche Aufbewahrungsfrist sichergestellt sein.

Zeitplan der Einführung

Ab 1. September 2026

Empfangspflicht für elektronische Rechnungen: alle Unternehmen

Ausstellungspflicht (B2B-Inland) und E-Reporting für Großunternehmen und mittelgroße Unternehmen

Ab 1. September 2027

Ausstellungspflicht und E-Reporting auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMI) sowie Kleinstunternehmen

Wichtig: Die Einordnung der Unternehmensgröße erfolgt pro Rechtseinheit (nicht auf Konzernebene) anhand der in Frankreich geltenden Schwellenwerte.

Wen betrifft die Regelung?

  • Alle in Frankreich umsatzsteuerlich registrierten Unternehmen
  • B2B-Inlandsumsätze → E-Invoicing
  • B2C- und grenzüberschreitende Umsätze → E-Reporting
  • Auch nicht in Frankreich ansässige, aber dort umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen können vom E-Reporting betroffen sein.

Warum jetzt Handlungsbedarf besteht

Die Umstellung auf E-Invoicing und E-Reporting erfordert technische, organisatorische und prozessuale Anpassungen, die erfahrungsgemäß mehrere Monate Vorlauf benötigen.
Unternehmen müssen:

  • eine zugelassene Plattformstrategie (PDP) definieren
  • ERP-, Billing- und Buchhaltungssysteme integrieren
  • Prozesse für Status-, Zahlungs- und Reporting-Meldungen etablieren
  • sicherstellen, dass sie rechtzeitig offiziell registriert sind
Eine frühzeitige Vorbereitung bietet klare Vorteile:

  • Automatisierte, durchgängige Rechnungsprozesse
  • Echtzeit-Transparenz über Rechnungs- und Meldestatus
  • Reduziertes Compliance-Risiko
  • Nachhaltige Kosten- und Prozesseffizienz

Wie Retarus unterstützt

Retarus bietet durchgängige Services für E-Invoicing und E-Reporting in Frankreich und vielen anderen Ländern:
Vollständige Compliance mit französischem Steuerrecht und EU-Standards
Anbindung an zugelassene PDP-Infrastrukturen
Nahtlose Integration in bestehende ERP- und Buchhaltungssysteme
Unterstützung aller relevanten Formate (Factur-X, UBL, CII, EDIFACT)
Automatisierte Validierung und Datenqualitätsprüfungen gemäß Vorgaben der französischen Finanzverwaltung
Abbildung kompletter E-invoicing-Flows inkl. Status- und Reporting-Meldungen
Erfahrene EDI- und E-Invoicing-Experten mit internationalem Projekt-Know-how
24/7-Support und verlässliche SLA-Modelle
Zukunftssichere Architektur im Hinblick auf EU-ViDA

Bereiten Sie Ihr Unternehmen rechtzeitig auf die französische E-Invoicing-Pflicht vor.

Die erste Stufe startet am 1. September 2026, ab 1. September 2027 sind alle Unternehmensgrößen betroffen. Mit Retarus setzen Sie auf eine rechtskonforme, skalierbare und zukunftssichere Lösung für Frankreich und Europa. Verwandeln Sie regulatorische Pflichten in einen Wettbewerbsvorteil!
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