Mit einem neuen Entwurfsschreiben zur seit Januar 2025 verpflichtenden elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen ändert und konkretisiert das Bundesministerium der Finanzen (BMF) sein früheres Schreiben vom Oktober 2024 und setzt gleichzeitig Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) um.
Das BMF hat den 31-seitigen Entwurf auf seiner Website veröffentlicht und verschiedenen Verbänden mit Bitte um Stellungnahme zugeleitet. Die endgültige Version dürfte im vierten Quartal 2025 herauskommen.
Was ändert sich konkret?
Für die Praxis sind im Wesentlichen folgende Änderungen von Bedeutung:
- Wenn eine Datei aufgrund eines Formatfehlers die Anforderungen an das strukturierte Format einer elektronischen Rechnung nicht erfüllt, ist sie als sonstige Rechnung anzusehen.
- Ob einer Rechnung (auch hinsichtlich der gültigen Geschäftsregeln) die Anforderungen der Normenreihe En 16931 erfüllt, lässt sich beispielsweise mittels einer geeigneten Validierungsanwendung prüfen. Stellt diese inhaltliche und insbesondere kritische Fehler fest, ist eine E-Rechnung nicht ordnungsgemäß.
- Kleinunternehmer sind aufgrund $34a UStDV nicht verpflichtet, E-Rechnungen auszustellen.
- Falls gesetzlich die Abrechnung mit einer E-Rechnung vorgesehen ist, können auch Kleinstbetragsrechnungen, Fahrausweise und Rechnungen von Kleinunternehmen ohne Zustimmung des Abrechnungsempfängers als E-Rechnung ausgestellt werden.
- Interessant für die Baubranche: Mindert sich nach Rechnungsausstellung die Bemessungsgrundlage nach § 17 UstG, zum Beispiel aufgrund Mängelrügen hinsichtlich der Bauausführung, ist – anders als bei Änderungen im Leistungsumfang oder -gehalt – keine Rechnungsberichtigung erforderlich.
Abzuwarten bleibt außerdem, wie die Finanzverwaltung die Vorgaben zur Aufbewahrung von E-Rechnungen neu fassen wird und was dies konkret für die unveränderbare Archivierung der strukturierten Daten bedeutet.
Wir halten Sie an dieser Stelle wie gehabt zu allen wichtigen Änderungen in Sachen E-Invoicing auf dem Laufenden.