Der Herbst bringt Bewegung in die Welt der elektronischen Rechnungsstellung: Neue Entwürfe, Klarstellungen und technische Updates prägen die E-Invoicing-Landschaft quer durch Europa und darüber hinaus.
Retarus fasst die wichtigsten Entwicklungen zusammen – mit Fokus auf Länder, die für unsere Kunden und internationale Unternehmen mit Sitz in Europa besonders relevant sind.
Und wer noch tiefer einsteigen möchte:
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Erfahrene Experten von Retarus und PwC geben einen kompakten Überblick über die kommenden regulatorischen Änderungen und zeigen praxisnah, wie sich Unternehmen optimal vorbereiten können.
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EU-weite Harmonisierung: EN 16931 und ViDA im Fokus
Die europäische Norm EN 16931 wurde im Oktober 2025 vom CEN (European Committee for Standardization) offiziell aktualisiert. Die Überarbeitung schafft die Grundlage für die künftige ViDA-Umsetzung und erweitert das semantische Datenmodell für B2B-Transaktionen. Neu ist eine klarere Trennung zwischen verpflichtenden und optionalen Feldern sowie eine standardisierte Erweiterungsmethodik für branchenspezifische Anforderungen.
Auch die Europäische Kommission diskutierte Ende Oktober im Rahmen des „ViDA Implementation Dialogue“ mit Wirtschaftsvertretern über praktische Herausforderungen: Unternehmen fordern vor allem frühzeitige technische Spezifikationen und einheitliche Austauschmethoden zwischen den Mitgliedstaaten – entscheidend für Automatisierung und Compliance im E-Invoicing.
Zusammenfassung des ViDA Implementation Dialogues
Deutschland: Neues BMF-Schreiben konkretisiert Fehlerklassen
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 15. Oktober 2025 ein neues Rundschreiben zur elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht. Es differenziert künftig zwischen Formatfehlern, Geschäftsregelfehlern und Inhaltsfehlern. Besonders relevant:
- Formatfehler machen eine Rechnung formell elektronisch ungültig.
- Geschäftsregelfehler können inhaltliche Fehler auslösen, die steuerlich relevant sind.
- Unternehmen dürfen sich auf „geeignete Validierungsanwendungen“ stützen, bleiben aber für Vollständigkeit und Richtigkeit verantwortlich.
Frankreich: Gesetzesentwurf 2026 und Plattformtests gestartet
Der französische Haushaltsentwurf für 2026 („Projet de loi de finances n° 1906“) enthält umfassende Anpassungen an das kommende E-Invoicing-Regime.Wesentliche Punkte:
- Terminologieangleichung: „Plateforme Agréée (PA)“ ersetzt „PDP“.
- Der PPF (Public Invoicing Portal) wird offiziell zum zentralen Verzeichnis erklärt.
- Neue Servicepflicht für Plattformen bei Anbieterwechsel (mind. 6 Monate)
- Höhere Strafen bei Nichtnutzung zertifizierter Plattformen (bis 50 EUR pro Rechnung)
Zusätzlich hat die französische IT-Behörde AIFE die Testumgebung für das PPF geöffnet – ein entscheidender Schritt im Zulassungsprozess akkreditierter Plattformen.
Offizielle Ankündigung der AIFE
Ein neuer Selbsttest-Fragebogen unterstützt Unternehmen bei der Einschätzung ihrer künftigen Pflichten:
„La facturation électronique – qu’est-ce que ça change pour moi?“
Polen: KSeF 2.0 nähert sich der Zielgeraden
Das polnische Finanzministerium hat im Herbst mehrere neue Schritte im Hinblick auf das nationale KSeF-System umgesetzt:
- Neuer JPK_VAT-Entwurf integriert KSeF-Rechnungsnummern verpflichtend in Verkaufs- und Einkaufsaufzeichnungen.
- Einführung spezieller Kennzeichnungen für Offline-Rechnungen und Ausnahmen (OFF, BFK, DI)
- Öffentliche Konsultation zur neuen JPK_MAG(2)-Struktur läuft bis 12. November 2025
Entwurf zur JPK_VAT-Regelung
Konsultation JPK_MAG(2)
Zudem wurde eine Pre-Production-API (KSeF 2.0-Demo) veröffentlicht, gegen die man ERP- und Buchhaltungssysteme testen kann:
KSeF-2.0-Demo-Umgebung
Slowakei: Gesetzesentwurf offiziell eingereicht
Die Slowakei hat ihren Gesetzesentwurf zur Einführung verpflichtender E-Rechnungen und Echtzeit-Berichterstattung dem Parlament vorgelegt. Geplant ist ein EN-16931-konformes Format, verwaltet durch zertifizierte Übermittlungsdienste, die Authentizität, Integrität und Lesbarkeit der Rechnungen garantieren.
Legislativprozess online
Slowenien: B2B-Pflicht ab 2028 beschlossen
Der slowenische Nationalrat hat das Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und Dokumente verabschiedet. Ab 1. Januar 2028 müssen alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen strukturierte elektronische Rechnungen (XML) verwenden. Das Gesetz erlaubt Peppol, direkten Datenaustausch sowie die kostenlose Lösung miniBlagajna für KMU.
Text des Gesetzes
Pressemitteilung des Finanzministeriums
Internationale Updates
Türkei: Fristverlängerung für pharmazeutische E-Rechnungen
Die Implementierungsfrist für das E-Fatura-System in der Pharmabranche wurde auf 1. Dezember 2025 verschoben. Für Apotheken und Optiker gilt weiterhin der 1. Oktober 2026.
Mitteilung der türkischen Steuerbehörde
Philippinen: Verlängerte Frist bis Ende 2026
Die Frist zur Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung wurde auf 31. Dezember 2026 verlängert.
Regulation RR No. 26-2025
Portugal: PDF-Rechnungen bleiben bis Ende 2026 zulässig
Die Pflicht zur qualifizierten elektronischen Signatur (QES) verschiebt sich auf Januar 2027; SAF-T-Accounting ist erstmals für das Steuerjahr 2027 erforderlich.
Staatshaushaltsentwurf 2026
Fazit
Europa konsolidiert seine E-Invoicing-Landschaft in Richtung Standardisierung und Automatisierung – mit klarer Tendenz zu ViDA-Kompatibilität und Peppol-Integration. Auch außerhalb Europas werden Fristen nachjustiert und Prozesse digitalisiert – ein Trend, den Retarus mit seiner global skalierbaren, rechtskonformen E-Invoicing-Plattform aktiv unterstützt.
Mit über 30 Jahren Erfahrung, EU-basierter Projektsteuerung und laufender Zusammenarbeit mit PwC bleibt Retarus Ihr zuverlässiger Partner für rechtssichere und effiziente E-Invoicing-Prozesse – heute und in Zukunft.



