Ein deutsches Unternehmen hatte die E-Mailadresse eines Kunden an den US-Anbieter übermittelt, ohne weitere datenschutzrechtliche Prüfungen durchzuführen. Der Abschluss von Standardvertragsklauseln sei keine ausreichende Rechtsgrundlage für Datenübermittlung in die USA.
Bayerische Datenschutzaufsicht erklärt Mailchimp in bestimmten Fällen für unzulässig