Während viele Unternehmen derzeit auf die E-Invoicing-Pflichten in Frankreich und Deutschland blicken, bewegt sich auch in Skandinavien einiges. Dänemark und Norwegen haben in den vergangenen Wochen wichtige Weichen für die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung gestellt. Für CFOs und Legal-Verantwortliche international tätiger Unternehmen lohnt sich daher ein Blick auf die neuen Zeitpläne. Beide Länder verfolgen einen klaren Peppol-Kurs, der sich gut in bestehende europäische Compliance-Strategien einordnen lässt.
Dänemark: Technisches Update jetzt, strategischer Umbau bis 2029
Kurzfristig steht zunächst ein technisches Update an: Die Danish Business Authority aktualisiert am 12. August 2026 die Schnittstelle des NHR (Nemhandelsregistret), über die zentrale Registrierungsdaten für die E-Invoicing-Infrastruktur abgerufen werden. Betroffen sind vor allem die JSON-Antwortstrukturen der API. Unternehmen, die eigene Integrationen betreiben oder Dienstleister anbinden, sollten ihre Parsing-Logik rechtzeitig prüfen.
Neu hinzu kommen unter anderem:
- Boolesche Felder „ActiveInDkSml“ und „ActiveInEuSml“, die anzeigen, ob eine Registrierung im dänischen bzw. EU-weiten SML (Service Metadata Locator) vorliegt
- „CertificateBindings“ zur Verwaltung von Zertifikaten auf Empfängerdienst-Ebene
- „DocumentStandardId“ und „NetworkTypeId“ auf Profilebene
Details zu den technischen Änderungen stellt die dänischen Behörde auf nemhandel.dk bereit.
Strategisch relevanter ist jedoch eine zweite Entwicklung: Auf dem Nemhandelsforum im Mai hat die Danish Business Authority bestätigt, dass Dänemark künftig auf eine gemeinsame Spezifikation namens „Nemhandel e-Invoice“ setzt. Grundlage ist der internationale Standard Peppol BIS 4. Die Konsultationsphase ist abgeschlossen und wurde von der Marktseite nahezu einstimmig unterstützt.
Der Zeitplan im Überblick:
| 1. Januar 2027 | Gesamtkonzept für Nemhandel e-Invoice steht fest |
| 15. November 2027 | Release Candidate zum Testen verfügbar |
| 15. Mai 2029 | Vollständiger Rollout von Nemhandel e-Invoice |
Für Unternehmen mit dänischen Landesgesellschaften bedeutet das: Bis zur vollständigen Umstellung bleibt zwar noch Zeit. Die Ausrichtung auf Peppol BIS 4 sollte jedoch bereits jetzt in mittelfristige IT- und Compliance-Roadmaps einfließen.
Norwegen: E-Invoicing-Pflicht ab 2027 bestätigt
In Norwegen ist der Zeitplan bereits deutlich konkreter. Am 19. Juni 2026 hat die norwegische Regierung per Beschluss des King in Council das Inkrafttreten der E-Invoicing-Pflicht zum 1. Januar 2027 bestätigt. Ab diesem Datum müssen buchführungspflichtige Unternehmen im B2B-Verkehr elektronische Rechnungen ausstellen. Das Gesetz definiert eine E-Rechnung als strukturiertes elektronisches Verkaufsdokument, das sich automatisiert in einem Buchhaltungssystem verarbeiten lässt.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Ab 1. Januar 2027 müssen alle Unternehmen, die der norwegischen Buchführungspflicht unterliegen, E-Rechnungen an andere im ELMA-Register eingetragene Unternehmen ausstellen können. Das gilt auch für ausländische Unternehmen mit norwegischer Umsatzsteuerregistrierung.
- Ab 1. Januar 2030 wird die digitale Buchführung verpflichtend. Dazu gehören Buchhaltungssysteme, die E-Rechnungen automatisiert empfangen und verarbeiten können. Ab diesem Zeitpunkt greift auch die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen – vorbehaltlich noch ausstehender Übergangsregelungen des Finanzministeriums.
Als Format wird in der Praxis das EHF (Elektronisk Handelsformat) erwartet. Es ist bereits heute im öffentlichen Beschaffungswesen (B2G) verpflichtend und basiert auf dem europäischen Standard EN 16931. Bemerkenswert ist zudem, dass das Ministerium signalisiert hat, die gesetzliche Definition der „elektronischen Rechnung“ am EU-Rahmenwerk ViDA (VAT in the Digital Age) auszurichten. Das ist ein klares Signal für europaweite Interoperabilität.
Die konkreten Formatanforderungen und mögliche Ausnahmen wird die norwegische Steuerdirektion noch per Verordnung bzw. Einzelentscheidung festlegen.
Die offizielle Mitteilung der norwegischen Regierung ist auf regjeringen.no abrufbar.
Was bedeutet das für Ihr Unternehmen?
Beide Länder bestätigen den europäischen Trend: Peppol und EN 16931 etablieren sich zunehmend als gemeinsamer Nenner für verpflichtendes E-Invoicing – auch außerhalb der EU. Für CFOs und Legal-Teams mit Landesgesellschaften oder Geschäftsbeziehungen in Skandinavien heißt das:
- Norwegen erfordert bereits jetzt konkrete Umsetzungsplanung. Die Ausstellungspflicht greift in weniger als sechs Monaten.
- Dänemark bietet mit dem Zeitplan bis 2029 mehr Vorlauf, sollte aber aufgrund der Peppol-BIS-4-Ausrichtung frühzeitig in die europäische Compliance-Strategie eingeordnet werden.
- Unternehmen, die bereits auf Peppol-basierte Lösungen setzen, profitieren von der zunehmenden Standardisierung über Ländergrenzen hinweg.
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