Neuer Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen

Neuer Starttermin für nationales E-Rechnungssystem in Polen

Nachdem in Polen die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplante Einführung des nationalen elektronische Rechnungssystems (KSeF) aufgrund von erheblichen Mängeln auf unbestimmte Zeit verschoben wurde, hat das polnische Finanzministerium nun über die aktuellen Entwicklungen in diesem Bereich informiert.

Neue Fristen

Demnach soll das KSeF ab 1. Februar 2026 für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 200 Millionen Zloty (ca. 46 Millionen Euro) eingeführt werden.

Für alle anderen Unternehmen soll die elektronische Rechnungsstellung in Polen ab dem 1. April 2026 verpflichtend sein.

Der Einführungstermin des KSeF wurde aufgrund eines externen technischen Audits verschoben. Die Prüfung deckte eine Reihe von Unregelmäßigkeiten auf, unter anderem eine schlecht konzipierte IT-Architektur und Fehler im Projektmanagement. Aufgrund der Ergebnisse hat das polnische Finanzministerium beschlossen, die Systemarchitektur von Grund auf neu aufzubauen, um die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Funktionalität des Systems zu verbessern.

Diese Änderungen haben auch Auswirkungen auf das Gesetzgebungsverfahren. Das Finanzministerium plant, das Gesetz in zwei Phasen zu ändern, wobei zunächst das neue Umsetzungsdatum festgelegt und anschließend die detaillierten gesetzlichen Lösungen ausgearbeitet werden. Weitere Informationen zu den technischen Spezifikationen und den notwendigen gesetzlichen Änderungen werden in den kommenden Monaten veröffentlicht.

Für Kunden von Retarus E-Invoicing übernehmen wir alle notwendigen Anpassungen. Als zertifizierter Peppol Access Point und Mitglied lokaler E-Invoicing-Verbände bieten wir E-Invoicing-Lösungen für B2G, B2B und B2C weltweit unter Einhaltung der in den jeweiligen Ländern geltenden Regelungen und internationaler Standards.

Sie haben Handlungsbedarf? Kontaktieren Sie unsere E-Invoicing-Experten. Diese beraten Sie gerne dazu, wie Sie elektronische Rechnungen im Rahmen des KSeF-Systems rechtskonform an polnische Behörden stellen.

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