Strengere Regelungen zur E-Rechnung in Ungarn

Strengere Regelungen zur E-Rechnung in Ungarn

Mit dem erklärten Ziel, die Schattenwirtschaft zurückzudrängen und Steuerbetrug einzudämmen, verschärft Ungarn zum 1. Juli 2018 die Online-Meldepflicht für Rechnungen.

Ab dem Stichtag müssen alle Steuerpflichtigen der ungarischen Steuerbehörde Rechnungen melden, die von einer Rechnungssoftware an einen anderen ungarischen Steuerpflichtigen ausgestellt werden und mindestens 100.000 Forint Mehrwertsteuer enthalten. Die Berichte müssen elektronisch und automatisiert in einem vordefinierten XML-Dateiformat übermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt bei Nichterfüllung der Online-Meldepflicht theoretisch eine Verzugsstrafe bis zu 500.000 HUF – umgerechnet 1700 EUR je Rechnung – festsetzen kann.

Weiterführende Informationen finden Interessierte (auch in deutscher Sprache) in einem speziellen Portal des ungarischen staatlichen Steuer- und Zollamts, wo man das System auch testen kann.

Mit den Retarus Business Integration Services ist auch eine so komplexe Anbindung innerhalb kürzester Zeit möglich. Wir unterstützen nicht nur das aufwendige XML-Wrapper-Format, sondern können Ihre Daten auf Wunsch sogar vorab prüfen. Dies reduziert den Aufwand für Korrekturläufe spürbar. Sprechen Sie bei Interesse einfach mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

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