Wachstumschancengesetz ebnet den Weg für B2B-E-Rechnungspflicht

Wachstumschancengesetz ebnet den Weg für B2B-E-Rechnungspflicht

Der Bundesrat hat in der vergangenen Woche der Kompromissfassung des Wachstumschancengesetzes zugestimmt. Damit ist nun auch in Deutschland der Weg frei für die stufenweise Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung).

Los geht es mit einer Empfangsverpflichtung für Rechnungsempfänger im B2B-Bereich ab Januar 2025 – wie üblich mit einigen Ausnahmen und Übergangsfristen:

  • Ab 1. Januar 2025 ist der Empfang einer E-Rechnung nach EN 16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte vorgeschrieben. Zulässige Formate sind CII und UBL (XML) sowie Factur-X/ZUGFeRD (hybrid).
  • Ausnahmen gibt es für Rechnungen unter 250 EUR (§ 33 UStDV) sowie Fahrausweise (§ 34 UStDV). Rechnungen an Verbraucher (B2C) sind grundsätzlich nicht betroffen.
  • Bis zum 31. Dezember 2026 dürfen weiterhin Papierrechnungen sowie nicht XRechnung-konforme E-Rechnungen ausgetauscht werden. Die Priorität der Papierrechnung entfällt. Und schon während der Übergangsfristen muss der Rechnungsempfänger beim Erhalt „sonstiger“ elektronischer Formate wie PDF ausdrücklich zustimmen.
  • Ein weiteres Jahr bis 31. Dezember 2027 gilt die Übergangsregelung dann noch für rechnungsstellende Firmen mit weniger als 800.000 EUR Umsatz im Jahr (d. h. noch kleiner als die EU-Definition für Kleinstunternehmen).
  • Ebenfalls bis Ende 2027 bleiben bestehende EDI-Verbindungen erlaubt, über die nicht EN-16931-konforme E-Rechnungen laufen.

Den Finanzminister wird es freuen: EU-Kommission und Bundesfinanzministerium (BMF) schätzen. dass die Einführung der obligatorischen E-Rechnung in Deutschland sukzessive zu Steuermehreinnahmen von weit über 10 Milliarden EUR pro Jahr führen wird.

Die künftig mögliche unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung soll nämlich Vorsteuerabzugsbetrug und andere unlautere Steuervermeidungspraktiken schon in wenigen Jahren austrocknen, schreibt der Verband elektronische Rechnung (VeR) in einer Stellungnahme. Die obligatorische E-Rechnung dürfte demnach zudem einen erheblichen Digitalisierungsschub bei den betroffenen Geschäftsprozessen in deutschen Unternehmen bewirken.

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