Die elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze kommt nach Deutschland

Die elektronische Rechnung für inländische B2B-Umsätze kommt nach Deutschland

In den letzten Wochen machte das Thema elektronische Rechnung hierzulande viele Schlagzeilen. Mit diesem Blogbeitrag möchten wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand und die Ereignisse geben. Insbesondere CFOs, CPOs und Supply Chain Manager sollten aufhorchen, denn die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze wird weitreichende Auswirkungen auf ihre Verantwortungsbereiche haben.

Ein wichtiger Schritt

Am 17. April hat das Bundesfinanzministerium verschiedene Verbände angeschrieben, um eine mögliche Änderung des §14 UStG zu diskutieren. Konkret geht es um die „Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze“. Die vorgeschlagenen Eckpunkte sehen eine Einführung zu Januar 2025 vor. Diskutiert wird, ob es eine Staffelung nach Unternehmensgröße oder Rechnungsbetrag geben soll und ob der Empfang von Rechnungen für alle Unternehmen ab dem ersten Tag verpflichtend sein soll. Auch Ausnahmeregelungen stehen zur Debatte.

Orientierung an bewährten Modellen

Mit dieser Initiative unterstreicht Deutschland seine klare Absicht, im B2B-Bereich ähnlich wie in Frankreich und Italien die elektronische Rechnung einzuführen. Das vorgeschlagene Modell sieht vor, dass Unternehmen alle Rechnungen zunächst an eine zentrale Plattform des Bundeszentralamts für Steuern übermitteln. Dort werden sie in Echtzeit validiert und an die eigentlichen Empfänger weitergeleitet. Dies bezeichnet man als Clearance- oder Validierungsmodell.

Herausforderungen für CFOs, CPOs und Supply Chain Manager

Die Einführung der eRechnung wirft auch Fragen zur elektronischen Meldung von Umsätzen und Steuerbeträgen auf. Das geplante elektronische Meldesystem hierfür soll erst zu Januar 2028 eingeführt werden und die zusammenfassende Meldung ersetzen. Damit kommt man der EU-Vorgabe „ViDA – VAT in the Digital Age“ nach. Sehr wahrscheinlich wird es eine transaktionsbezogene Meldung geben, um den Aufwand für die Wirtschaft möglichst gering zu halten. Entscheidend wird die einheitliche technische Struktur dieses Systems sein.

Plattformen für den sicheren Austausch von Rechnungen

Aktuell werden sowohl staatliche E-Invoicing-Plattformen als auch private Lösungen für den sicheren Rechnungsaustausch geprüft. Die Plattform des Rechnungsstellers wird für die Plausibilitätsprüfung (Pflichtangaben) und die Extraktion bestimmter Rechnungsdaten („Meldedaten“) verantwortlich sein. Diese werden zusammen mit der Rechnung an die E-Invoicing-Plattform des Empfängers übermittelt.

Ausblick und Handlungsempfehlungen

Die Verbände waren aufgefordert, ihre Stellungnahmen bis zum 08.05.2023 an das BMF zurückzusenden. Zweifel am Zeitplan sind verständlich, da noch keine technischen Spezifikationen erarbeitet wurden und die Einführung der E-Rechnung im B2G-Bereich bereits mehrere Jahre in Anspruch genommen hat. Eine einheitliche Umsetzung der EU-Vorgaben in Deutschland wird auch durch den Föderalismus nicht einfacher.

Trotz der aktuellen Unwägbarkeiten ist klar: Die Digitalisierung schreitet unaufhaltsam voran. Unternehmen sollten ihre Buchhaltungssysteme rechtzeitig EDI-fähig machen und sich auf den Versand und Empfang strukturierter Rechnungsdaten vorbereiten. Als erfahrener Anbieter von E-Invoicing-Lösungen steht Ihnen Retarus dabei auf Wunsch jederzeit zur Seite und unterstützt Sie bei der Umsetzung der notwendigen Regularien. Wenn Sie Fragen zur Einführung der E-Rechnungspflicht haben oder Unterstützung z. B. in Form eines für Ihr Unternehmen maßgeschneiderten Workshops zu E-Invoicing wünschen, nehmen Sie gern unverbindlich Kontakt mit unseren Experten auf.

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